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terrie posted an update 9 years, 7 months ago
Eine Haftpflichtversicherung ist in Deutschland für die Benutzung eines Fluggerätes (einschließlich eines Multicopters/einer Drohne wie die DJI phantom 2 Vision plus, DJI phantom 3 oder DJI inspire 1) gesetzlich verpflichtend, unabhängig davon ob die Drohne kommerziell oder privat als Hobby genutzt wird. Die private Haftpflichtversicherung deckt dies normalerweise nicht ab. Eine Zusatzklausel in der normalen privaten Haftpflichtversicherung ist oft nicht möglich, oder extrem teuer.

Daher ist eine zusätzliche versicherung drohne für Modell-/Multicopterflieger – also eine Drohnenversicherung – ratsam und sogar notwendig.Warum brauche Ich eine Drohnenversicherung?
Der wichtigste Grund: Weil es in Deutschland (und vielen anderen Ländern auch) vom Gesetz vorgeschrieben ist. Ein Haftpflichtversicherungskonzept für Drohnen, Quadrocopter und Multicopter ist gesetzlich verpflichtend!
Gründe und Argumente für eine Drohnenversicherung
Erstens ist die Haftpflichtversicherung für Drohnen eine zwingend erforderliche Versicherung, die in Deutschland (und vielen anderen Ländern) gesetzlich vorgeschrieben ist! Und das für alle Arten ferngesteuerter Fluggeräte – also sowohl ferngesteuerte Modellflugzeuge und RC Drohnen/RC Quadrocopter, und das nicht nur für kommerzielles Fliegen (und um eine Abfluggenehmigung zu erhalten), sondern auch für privates Fliegen als Hobby.
Abgesehen von der gesetzlichen Voraussetzung, macht eine Quadrocopterversicherung auch Sinn. Stellen Sie sich vor, dass Ihre Drohne (z.B. DIJ phantom 3 oder DJI inspire) wegen einem technischen Fehler über einer Autobahn abstürzt. Ein Millionenschaden ist da schnell erreicht.Typische Beispielsituationen könnten sein:
Die Drohne fliegt gegen ein (teures) Auto, oder stürzt ab
Sie beschädigt ein Gebäude
Sie beschädigt Sachmittel (Stromnetz, etc)
Menschen oder Tiere werden verletztBevor ein technischer Defekt beim Benutzen eines Quadrocopters oder Multicopters passiert, kann man sich nie sicher sein – es kann ein FlyAway-Fehler sein, eine Fehlfunktion des GPS oder der GoHome Funktion (RTH – return to home – „nach Hause zurückkehren“), und sogar Fehler in der Benutzung können nicht immer ausgeschlossen werden.
Eine leerer oder defekter Akku (LiPo aufladbarer Akku) kann ebenfalls zu einer Notlandung oder einem Absturz führen – zum Trotz der FailSafe-Funktion.
Drohnenversicherungen sind also nicht nur Pflicht, sondern sie machen auch sehr viel Sinn, ähnlich wie eine Autoversicherung.
Private Drohnen: Tipps zur Versicherung und der gesetzlichen Lage
Eine unglücklich und nachlässig geflogene Drohne kann oft zu persönlichen oder Sachverletzungen führen. Dabei ist die Versicherungsabdeckung oft unklar. Unautorisiertes Filmen und Fotografieren einer Person ist verboten.
Ferngesteuerte Drohnen werden nun auch für den Privatgebrauch angeboten! Das Benutzen von kleinen, fliegenden Drohnen, die mit wirrenden Propellern und (normalerweise) mit einer Kamera ausgestattet sind, ist am spaßigsten. Was dies für viele Hobbypiloten noch attraktiver macht, ist es in der Hand zu haben, dass Fluggerät in der Luft loszulassen. Sie können aus der Vogelperspektive fotografieren und filmen, was immer Ihnen vor die Linse läuft. Doch seien Sie vorsichtig: Privatsphäre- und Versicherungsgesetze stellen sicher, dass sich Hobbypiloten nicht in einem grenzenlosen Universum, sondern sehr schnell in einem Vakuum befinden: Eine unglücklich und nachlässig geflogene Drohne kann oft zu persönlichen oder Sachverletzungen führen. Dabei ist die Versicherungsabdeckung oft unklar. Unautorisiertes Filmen und Fotografieren einer Person ist verboten. Die folgende Anleitung sollte vor dem Kauf und der Benutzung in Betracht gezogen werden:
Fluggenehmigung: Jede Drohne – egal ob groß oder klein – kann für den Privatspaß gekauft oder geschenkt werden. Für Modelle die weniger als 5 Kilogramm wiegen, ist weder eine besondere Genehmigung noch ein spezielles Training notwendig.
Sicherheit: Ist die Drohne in der Luft, sollte sie niemals aus dem Blickfeld des Piloten verschwinden. Das heißt, dass das kleine Fluggerät in einem offenen Areal geflogen werden, und niemals weiter als 300m von dem Piloten entfernt sein sollte. Sie sollte auch nicht mehr als 100m an Höhe gewinnen. Außerdem sollte die Sicherheit anderer Menschen und Dinge nicht gestört oder gefährdet werden.